Berlin, der 16.04.2021.
Nach dem statistisch hochseriösen und wissenschaftlich unumstrittenen Anwenden der 7-Tage-Inzidenz als Grundlage für fast die gesamten Infektionsschutzpolitik gegen die Übertragung von SARS-CoV-2 in der Bundesrepublik, soll dieses Messmittel nun auch in der Strafverfolgung Anwendung finden.
In Deutschland wurden im Jahr 2020 insgesamt 5,31 Millionen Straftaten gemeldet. Das entspricht einer durchschnittlichen 7-Tagesinzienz von 123. Davon wurden nur 58,4 % aufgeklärt. Das bedeutet, in Deutschland bleiben jedes Jahr 2,2 gemeldete Millionen Straftaten unaufgeklärt [1], das entspricht einer durchschnittlichen 7-Tage-Inzidenz von 51 unaufgeklärten Straftaten pro Woche pro Hunderttausend Einwohner. In unserer Befragung fanden 80 % Bürger diese Inzidenz als zu hoch oder viel zu hoch, nur 10% der befragten wünschten sich mehr unaufgeklärte Straftaten und versprachen, dass sie nur erstklassigen Stoff anböten.
Maximillian Knall, strafrechtlicher Sprecher des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) kündigte auf der Bundespressekonferenz am 16.04.2021 an, dass das Ministerium aktuell an einer Novelle der Strafprozessordnung arbeite. Ziel sei hierbei eine anlasslose Überprüfung aller Bürger. So müssen Bürger künftig bei jedem Kontakt mit dem Staat ein Alibi für die letzten 3 Tage vorlegen um Nachzuweisen, dass sie in diesem Zeitraum keine Straftaten begangen haben. Kontakt mit dem Staat stellt dabei alle Behördengänge, einschließlich Besuch eines Rathauses, Anmeldung eines Fahrzeuges, Briefkontakt mit dem Finanzamt oder das Betreten eines öffentlichen Gebäudes, wie einer Schule dar. Kann dieses Alibi nicht vorgelegt werden, so sich der betroffene Bürger für eine Zeitspanne von 14 Tagen zur Präventionsquarantäne in Untersuchungshaft begeben. Das BMJV erhofft sich durch diese Quarantäne, dass nicht zweifelsfrei straflose Bürger zumindest in diesen 14 Tagen, dann keine weiteren Straftaten begehen können. Das BMJV möchte den Bürgern die Möglichkeit geben die Alibipflicht zu erleichtern, indem diese die „BraverBürger“-App aus auf ihrem Mobiltelefon installieren. Diese zeichnet jederzeit den Standort und die Gespräche des Anwenders auf und kann so als Alibinachweis vorgelegt werden. Das BMJV erhofft sich durch die Novelle der Strafprozessordnung eine höhere Aufklärungsquote und eine dauerhafte Absenkung der Straftateninzidenz unter 50, um die Arbeit der Strafverfolgung zu erleichtern, ohne ernsthaft mehr Geld für zusätzliches Personal ausgeben zu müssen, oder gar interne Prozesse zu optimieren.
Quellenangben
[1] Bundeskriminalamt, “Polizeiliche Kriminalstatistik Grundtabelle,” 2021. [Online]. Available: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2020/PKSTabellen/BundFalltabellen/bundfalltabellen.html?nn=145506.
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