Freiwilliges Bratwurstjahr

Nach dem umfassenden Erfolg der Bratwurstimpfaktionen plant das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) nun eine grundlegende Strukturreform des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi). Beim Bundesfrewilligendienst erhalten Freiwillige derzeit ein Taschengeld von maximal 414 Euro und zusätzlich Verfplegung Unterkunft und Kleidung. Vom Taschengeld steuert der Bund aktuell 250 Euro bei, der Rest kommt von den Einrichtungen.

| Bild: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Der Bundesfreiwilligendienst lockt jährlich ungefähr 40.000 Menschen an. Die Reform des Bundesamtes sieht nun vor, das derzeitige Taschengeld durch eine Bratwurst täglich zu ersetzen. So erhofft man sich Einsparungen von 7,6 Millionen Euro pro Jahr. Finanzminister Olav Scholz zeigt sich erfreut über diesen wenn auch noch kleinen Beitrag, um die massiven Ausgaben für Großkonzernsubvention in Form von Kurzarbeitergeld wieder auszugleichen. „Wenn wir weiterhin das Geld von den Armen  und Jungen nehmen, kann ich auch beim nächsten Mal wenn Großkonzerne dem Staat Geld stehlen beide Augen zudrücken“, so der ehemalige Hamburger Bürgermeister, unter dessen Führung Hamburg großzügig darauf verzichtete 50 Millionen Euro Diebesgut von der Privatbank „ M.M.Warburg & Co zurück fordern.

Das Bundesamt erhofft sich derweil einen großen Ansturm Freiwilliger. So geht man allein für das Jahr 2021 von 3 Millionen Bratwurst-Bufdis aus, von denen  die Hälfte in pflegerischem Bereich tätig sein wird. Das Geniale: diese Bufdis würden einen massiven Stellenabbau im Pflegebereich erlauben.

Bundesgesundheitsminister Spahn  sowie SPD-Gesundheitsökonom Karl Lauterbach – beides inoffizielle Sprecher der Bertelsmann Stiftung – zeigen sich begeistert: „Durch das Austauschen der ausgebildeten Krankenpfleger durch Bratwurstlinge können wir jährlich bis zu 20 Milliarden Euro im Gesundheitssystem einsparen, dadurch können wir auch langfristig die tägliche nasale Penetration von Säuglingen und auch von 5-fach Geimpften durch Pommesbudenbesitzer gewährleisten“, so Spahn.

Einzige Kritik kommt von den Grünen, so fordert Analena Bärbock eine Soja-Version um auch die Grüne Population vor dem schrecklichen Virus zu immunisieren, welcher so gravierend schlimm ist, dass die Leute ohne Bratwurst und Grundrechtsentzug nicht auf die Idee kämen sich impfen zu lassen.

Bundesministerium für Justiz plädiert für Alibipflicht.

Berlin, der 16.04.2021.

Nach dem statistisch hochseriösen und wissenschaftlich unumstrittenen Anwenden der 7-Tage-Inzidenz als Grundlage für fast die gesamten Infektionsschutzpolitik gegen die Übertragung von SARS-CoV-2 in der Bundesrepublik, soll dieses Messmittel nun auch in der Strafverfolgung Anwendung finden.

In Deutschland wurden im Jahr 2020 insgesamt 5,31 Millionen Straftaten gemeldet. Das entspricht einer durchschnittlichen 7-Tagesinzienz von 123. Davon wurden nur 58,4 % aufgeklärt. Das bedeutet, in Deutschland bleiben jedes Jahr 2,2 gemeldete Millionen Straftaten unaufgeklärt [1], das entspricht einer durchschnittlichen 7-Tage-Inzidenz von 51 unaufgeklärten Straftaten pro Woche pro Hunderttausend Einwohner. In unserer Befragung fanden 80 % Bürger diese Inzidenz als zu hoch oder viel zu hoch, nur 10% der befragten wünschten sich mehr unaufgeklärte Straftaten und versprachen, dass sie nur erstklassigen Stoff anböten.

Maximillian Knall, strafrechtlicher Sprecher des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) kündigte auf der Bundespressekonferenz am 16.04.2021 an, dass das Ministerium aktuell an einer Novelle der Strafprozessordnung arbeite. Ziel sei hierbei eine anlasslose Überprüfung aller Bürger. So müssen Bürger künftig bei jedem Kontakt mit dem Staat ein Alibi für die letzten 3 Tage vorlegen um Nachzuweisen, dass sie in diesem Zeitraum keine Straftaten begangen haben. Kontakt mit dem Staat stellt dabei alle Behördengänge, einschließlich Besuch eines Rathauses, Anmeldung eines Fahrzeuges, Briefkontakt mit dem Finanzamt oder das Betreten eines öffentlichen Gebäudes, wie einer Schule dar. Kann dieses Alibi nicht vorgelegt werden, so sich der betroffene Bürger für eine Zeitspanne von 14 Tagen zur Präventionsquarantäne in Untersuchungshaft begeben. Das BMJV erhofft sich durch diese Quarantäne, dass nicht zweifelsfrei straflose Bürger zumindest in diesen 14 Tagen, dann keine weiteren Straftaten begehen können. Das BMJV möchte den Bürgern die Möglichkeit geben die Alibipflicht zu erleichtern, indem diese die „BraverBürger“-App aus auf ihrem Mobiltelefon installieren. Diese zeichnet jederzeit den Standort und die Gespräche des Anwenders auf und kann so als Alibinachweis vorgelegt werden. Das BMJV erhofft sich durch die Novelle der Strafprozessordnung eine höhere Aufklärungsquote und eine dauerhafte Absenkung der Straftateninzidenz unter 50, um die Arbeit der Strafverfolgung zu erleichtern, ohne ernsthaft mehr Geld für zusätzliches Personal ausgeben zu müssen, oder gar interne Prozesse zu optimieren.

Quellenangben

[1]        Bundeskriminalamt, “Polizeiliche Kriminalstatistik Grundtabelle,” 2021. [Online]. Available: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2020/PKSTabellen/BundFalltabellen/bundfalltabellen.html?nn=145506.

Verfassungsschutz erklärt Minister­präsidentenkonferenz zum Be­obachtungsfall

Köln, den 24.03.2021, 10:30.

Die Entscheidung stellt eine Verschärfung zur vorherigen Prüfung dar. Die erlaubten Methoden sind nun erweitert. Das Gremium Ministerpräsidentenkonferenz + Kanzler (MPK+K) kündigt Nachbesserungen am letzten Beschluss aber auch rechtliche Schritte gegen den Verfassungsschutz an.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft das inoffizielle Gremium der Ministerpräsidentenkonferenz als Beobachtungsfall ein. Im Oktober 2020 war die Ministerpräsidentenkonferenz zum Prüfungsfall erklärt worden. Der Vizepräsident des Verfassungsschutzes Michael Neumeier erklärte vor der Presse, dass während der Prüfung „ernste Anhaltspunkte“ für eine gegen die freiheitlich-demokratisch Grundordnung gerichtete Politik gesammelt worden sein, welche nun die Erhebung zum Beobachtungsfall rechtfertigen.

„Grundlegende Ablehnung der repräsentativen Demokratie“

Neumeier erklärte die Ministerpräsidentenkonferenz sei ursprünglich zur Beratung von landespolitischen Themen zwischen den Ministerpräsidenten gedacht gewesen, habe sich nun aber mit der Kanzlerin verbunden von dieser Kernaufgabe entfernt und sich immer mehr in eine demokratiefeindliche Richtung entwickelt. Die MPK+K ignoriere nun schon seit über einem Jahr das verfassungsrechtliche Prinzip der Volkssouveränität gemäß Grundgesetz § 20.2 „Staatsgewalt […] wird vom Volke durch Organe der Gesetzgebung ausgeübt“. Neumeier führt aus, dass die Ministerpräsidentenkonferenz trotz des Vorhandenseins von über 2500 gewählten Vertretern in Bundesparlament und Landesparlamenten wichtige Entscheidungen über Freiheitsbeschränkungen, Berufsverbote und Kulturverbote in einer kleinen geschlossenen Runde von nur 17 Personen treffe. Dieses Vorgehen zeige eine „grundlegende Ablehnung der repräsentativen Demokratie“.

666-seitiges Gutachten

Die seit langem erwartete Einstufung durch das BfV ist für die MPK+K gerade im Superwahljahr 2021 ein schwerer Schlag. Viele Wähler werden sich vermutlich überlegen, ob sie Parteien, die zunehmend verfassungsfeindlich agieren, mit ihrer Stimme unterstützen wollen. Die MPK+K setzt sich aus Mitgliedern der CDU, CSU, SPD und Grüne zusammen. Der Rechtsausschuss des Bundestages prüfte das Gutachten auf rechtliche Bedenken und gab vorerst grünes Licht.

„Diesem Treiben darf man nicht tatenlos zusehen“

In den Parlamenten und in der Bevölkerung wird diese Entscheidung begrüßt. „Zentrale Figuren der MPK+K fallen immer wieder mit einschüchternden Drohungen gegen die Bevölkerung auf“, so Christine Lindner, Vorsitzende der FPD. Lindner spielt dabei auf Bundeskanzler Merkels manipulative Taktiken in ihrer Rede im Dezember an, in der sie den Deutschen suggerierte ihre Eltern umzubringen, wenn sie sich nicht an die von der MPK+K beschlossenen Maßnahmen hielten. Auch Dieter Barsch von der Fraktion der Linken zeigt sich zuversichtlich. „Diesem Treiben darf man nicht tatenlos zusehen. Der Beschluss des BfV versetzt mich daher mit Zuversicht”.

Der Beobachtungsfall gibt dem Verfassungsschutz erweiterte Maßnahmen. So sind nun Observationen und das Einholen gewisser Informationen von Behörden erlaubt. Sollte sich während der Beobachtung der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit bestätigen, so könnte der MPK+K am Ende ein Verbot drohen.