Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Vorgehen

Da ich nirgendwo die konkrete Beschreibung des Vorgehens für einen Gebrauchtwagenkauf bei einem Händler gefunden hatte und mir aus unterschiedlichen Quellen die Infos zusammen kratzen musste, folgt hier eine komplette Beschreibung des Ablaufes mit einem Besichtigungstermin und einem Abholtermin. Dieses Konzept bietet sich an wenn du bei einem Händler kaufst der etwas weiter weg ist, du nicht die Katze im Sack kaufen willst aber auch nicht den weg unnötig oft auf dich nehmen willst.

  1. Beim zuständigen Kfz-Amt des Kreises (oft gibt es mehrere Kfz-Ämter je Kreis) einen Termin ausmachen für ein Kurzzeitkennzeichen.
  2. Beim zuständigen Kfz-Amt ein Termin ausmachen für die Ummeldung, am besten am Folgetag oder bis spätestens 5 Tage nach dem Termin für das Kurzzeitkennzeichen (dieses hat eine zeitlich beschränkte Gültigkeit).
  3. Auto begutachten und Probefahren.
  4. Verhandeln.
  5. Heimfahren und eine Nacht darüber schlafen, weil der Preis noch zu hoch ist.
  6. Dem Händler anrufen und den Kauf bestätigen. Um Scan vom Kaufvertrag per Mail sowie Scan vom Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, sowie einer gültigen TÜV-Bescheinigung bitten.
  7. Anhand der im Zulassungsbescheinigung Teil 1 befindlichen Daten eine Kfz-Haftpflichtverischerung im Internet für das Fahrzeug abschließen. Dabei gibt es 3 verschiedene Tarife von Versicherungen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die sich aus dem Fahrzeugschein ergeben. Nicht alle Versicherungen bieten alle Kategorien an und manche Versicherungen haben sehr lockende Konditionen in einer Kategorie und sehr abschreckende in andere. Solltest du planen dein Fahrzeug umzubauen und umzuschlüsseln (z.B. Wohnmobilausbau), dann solltest du darauf achten dass die ausgewählte Versicherung in der Zielkategorie auch gute Tarife besitzt, da dir ein Sonderkündigungsrecht und Wechsel bei Umschlüsselung zu einer anderen Versicherung nicht zusteht, wenn deine Versicherung einen entsprechenden Tarif anbietet.
    1. Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze zu Versichern als PKW
    2. Fahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen zu versichern als Transporter/LKW
    3. SO.KFZ Wohnmobil über / unter 2,8 Tonnen zu versichern als Wohnmobil.
  8. Die Versicherung kontaktieren um zusätzlich zur regulär erhaltenen eVB-Nummer noch eine eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen zu erhalten (gratis). Die normale eVB-Nummer die du erhältst akzeptiert die Behörde nur für die Ummeldung.
  9. Den Händler bitten am Vortag deines Termins das Auto abzumelden (sonst kann keine Anmeldung stattfinden).
  10. Den Termin für das Kurzzeitkennzeichen bei der KfZ-Stelle wahrnehmen. Du benötigst folgende Dokumente:
    1. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kopie)
    2. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kopie)
    3. TüV-Bescheinigung (Kopie, kann wenn die Behörde gut drauf ist für ein Kurzzeiteknnzeichen weg fallen.
    4. eVB-Nummer Kurzzeitkennzeichen
    5. Personalausweis
  11. Du erhältst in der Zulassungsstelle einen Zettel wo ein Kennzeichen drauf steht. Mit diesem gehst du zum nächsten Schildermacher (es gibt in der Regel in der Nähe von Zulassungsstellen immer Schildermacher mit entsprechenden Öffnungszeiten. 18 Euro pro Schilderpaar für den PKW ist ein normaler Preis.
  12. Du gehst mit den Schildern zurück zur Zulassungsstelle.
  13. Dort erhältst du ein Kurzzeitkennzeichen.
  14. Dieses Kennzeichen montierst du beim Händler nach dem Kauf am Fahrzeug.
  15. Nehme den Termin zur Ummeldung wahr. Du benötigst die selben Dokumente wie beim Kurzzeitkennzeichen, nur diesmal die ersten 3 im Original.
  16. Du erhältst einen Zettel wo ein Kennzeichen drauf steht. Ein Schilderpaar für einen PKW kostet ungefähr 25 Euro.
  17. Du darfst ab dem Moment wo du die regulären Schilder bekommst die alten Schilder nicht mehr verwenden und sollst diese nach Ende ihrer Gültigkeit entsorgen. Du musst die Schilder Kuzzeitschilder zur Ummeldung nicht dabei haben.

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