Verfassungsschutz erklärt Minister­präsidentenkonferenz zum Be­obachtungsfall

Köln, den 24.03.2021, 10:30.

Die Entscheidung stellt eine Verschärfung zur vorherigen Prüfung dar. Die erlaubten Methoden sind nun erweitert. Das Gremium Ministerpräsidentenkonferenz + Kanzler (MPK+K) kündigt Nachbesserungen am letzten Beschluss aber auch rechtliche Schritte gegen den Verfassungsschutz an.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft das inoffizielle Gremium der Ministerpräsidentenkonferenz als Beobachtungsfall ein. Im Oktober 2020 war die Ministerpräsidentenkonferenz zum Prüfungsfall erklärt worden. Der Vizepräsident des Verfassungsschutzes Michael Neumeier erklärte vor der Presse, dass während der Prüfung „ernste Anhaltspunkte“ für eine gegen die freiheitlich-demokratisch Grundordnung gerichtete Politik gesammelt worden sein, welche nun die Erhebung zum Beobachtungsfall rechtfertigen.

„Grundlegende Ablehnung der repräsentativen Demokratie“

Neumeier erklärte die Ministerpräsidentenkonferenz sei ursprünglich zur Beratung von landespolitischen Themen zwischen den Ministerpräsidenten gedacht gewesen, habe sich nun aber mit der Kanzlerin verbunden von dieser Kernaufgabe entfernt und sich immer mehr in eine demokratiefeindliche Richtung entwickelt. Die MPK+K ignoriere nun schon seit über einem Jahr das verfassungsrechtliche Prinzip der Volkssouveränität gemäß Grundgesetz § 20.2 „Staatsgewalt […] wird vom Volke durch Organe der Gesetzgebung ausgeübt“. Neumeier führt aus, dass die Ministerpräsidentenkonferenz trotz des Vorhandenseins von über 2500 gewählten Vertretern in Bundesparlament und Landesparlamenten wichtige Entscheidungen über Freiheitsbeschränkungen, Berufsverbote und Kulturverbote in einer kleinen geschlossenen Runde von nur 17 Personen treffe. Dieses Vorgehen zeige eine „grundlegende Ablehnung der repräsentativen Demokratie“.

666-seitiges Gutachten

Die seit langem erwartete Einstufung durch das BfV ist für die MPK+K gerade im Superwahljahr 2021 ein schwerer Schlag. Viele Wähler werden sich vermutlich überlegen, ob sie Parteien, die zunehmend verfassungsfeindlich agieren, mit ihrer Stimme unterstützen wollen. Die MPK+K setzt sich aus Mitgliedern der CDU, CSU, SPD und Grüne zusammen. Der Rechtsausschuss des Bundestages prüfte das Gutachten auf rechtliche Bedenken und gab vorerst grünes Licht.

„Diesem Treiben darf man nicht tatenlos zusehen“

In den Parlamenten und in der Bevölkerung wird diese Entscheidung begrüßt. „Zentrale Figuren der MPK+K fallen immer wieder mit einschüchternden Drohungen gegen die Bevölkerung auf“, so Christine Lindner, Vorsitzende der FPD. Lindner spielt dabei auf Bundeskanzler Merkels manipulative Taktiken in ihrer Rede im Dezember an, in der sie den Deutschen suggerierte ihre Eltern umzubringen, wenn sie sich nicht an die von der MPK+K beschlossenen Maßnahmen hielten. Auch Dieter Barsch von der Fraktion der Linken zeigt sich zuversichtlich. „Diesem Treiben darf man nicht tatenlos zusehen. Der Beschluss des BfV versetzt mich daher mit Zuversicht”.

Der Beobachtungsfall gibt dem Verfassungsschutz erweiterte Maßnahmen. So sind nun Observationen und das Einholen gewisser Informationen von Behörden erlaubt. Sollte sich während der Beobachtung der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit bestätigen, so könnte der MPK+K am Ende ein Verbot drohen.