Is “The Box” a disruptive innovation?

Earlier this month I’ve stumbled upon the company “LivingPackets”. I’ve already assessed their creative financing scheme – which is based on funding with money from people with limited knowledge in finance. You can learn more about the scheme here in German and here in French. In this article I want to explore weather the “The Box” has the potential to become a disruptive innovation as they claim. In a future article next week, I will dig deeper into the rest of the company’s claims. Stay tuned.

Basis for a disruptive innovation after CM Christensen

In the book “The Innovator’s Dilemma” by Clayton M. Christensen, the question is discussed why some innovations tend to be disruptive, meaning that well established companies in a branch are not able to go along a changing market situation and leaving niche which is growing to become a full scaled marked open for young competitors which will create and then live up to the demand. Christensen highlights two main factors as important for any disruptive technology. Keep in mind that these two factors are only necessary conditions, not sufficient conditions. The first condition is the simplicity of the product. The simplicity allows a company with low expertise on a certain field to create a low-cost product. Products of well-established companies have often gone through extensive supportive innovation cycles in which they have been optimized and fine-tuned and it would be impossible for new comers to compete with products of this order of sophistication. The second factor is the requirement of the product to be a worse product in some aspects compared to the products of the well established companies. This ensures, that the established company will not try to compete with the product of the newcomer in its early stage, since the customers of the company would not accept a product of lower standards and if they would, the product would cannibalize the high-end products of the established company.

Examples of disruptive innovations

There are many examples for this process. The flash drive that replaced the normal hard disks by being very “simple” (purely electronic opposed to the magnetic mechanical and electronic conventional hard disks) but they were initially only used in a very small set of low-end applications, fulfilling both criteria.

The iPad is a second example, a personal computer, that uses long established easy technology (the capacitive touchscreen was invented 1973 and has been used since then, source: CERNCourier) but removes essential parts of a normal personal computer experience like a mouse keyboard and slots to connect external devices, being a simple and “worse” product that many of the established companies did not want to copy until it was to late.

A more recent example for a disruptive technology is Tesla*. It is a worse product as for the inconvenience of low range, the hassle of charging, etc. and it uses very simple technology that has been around for a long time. Even now that established car manufacturers have started to compete with Tesla, Tesla remains disruptive, as it can allow itself to delivery very poor build quality of the car to a high-end customer (e.g. the gap dimensions in the coachwork are huge, poor air-sealing, closing the door sounds like kicking a plastic trash can, instead of the nice dull bump of a mid-range to high range conventional car (they have sound engineers just for that) and general bad plastic haptic) and thus have more money to cram a lot of expensive batteries, thus having the longest drive range, that other car manufacturers cannot afford with their high build quality. This is not to say, that Tesla will be successful on the long run or that in general the shift to electric cars is desirable for society. But which is a whole different topic for another time.

* = The author holds stakes in a financial product that is affected by the development of the Tesla share.

Analysis of disruptiveness of “The Box”

Simplicity

The Box fails the first of Christensen’s main criteria for a disruptive technology: The simplicity of the product. It is the complete opposite of the criterion: having a build-in scale, a E-Ink display, a camera on the inside, humidity sensor, temperature sensor, GPS, a 4G module. In short lot’s and lot’s of fancy technology. It is much more complex than the current established product (cardboard) meaning that a well established company with more resources and expertise could do a way better job to create a more competitive version of it.

Being a worse product

This criteria is definitely met by “The Box”: from the viewpoint of the average customer that receives a lot more packages than they send off in return, the box is the worse product. For the time being most receivers do not have to pay – or at least they are not aware of it – for the extra amount of trash that they produce through cardboard packaging. Meaning that it is very convenient for the customer to dispose the cardboard. LivingPackets on the other hand means that the receiver of a package would have to store the package in his home. Even though the package is foldable and takes up little space, it still has to be stored some place and the receiver has to get rid of it by carrying it to a store or handing it to the postmen whenever they bring a new package. Source, archive of source. On top of that, an end consumer would never use the Box during the establishment of the product because even though they have the box in their possession (not in their ownership) they would need to pay 2 euros on top of the postage in order to use it and thus much rather use an old cardboard box from a preceding other shipping.

Conclusion

Measured with the conditions of the inventor’s dilemma by Christensen, The Box by LivingPackets will probably not be a disruptive innovation. But the company might be successful even though or set some impulses for supportive innovations in established companies or pave the way for future disruptive technologies.

LivingPackets’ kreatives Finanzierungsmodell

Aktualisierung: die BaFin hat am 02.10.2020 das hier beschriebene Finanzierungsmodell in seiner bisherigen Form für illegal erklärt. LivingPackets SA hat das Finanzierungsmodell in Deutschland aktuell eingestellt und versucht Spuren zu verwischen die auf das Finanzierungsmodell hinweisen (nicht gelistete Werbevideos gelöscht etc.). Laut Benutzermeldungen bietet das Unternehmen seit 16.10.2020 nun 30-tägige Rückerstattungen an. Versucht das Unternehmen so einer Anordnung der BaFin zur kompletten Rückzahlung zuvorzukommen um bei dem daraus folgenden Liquiditätsabfluss nicht sofort Konkurs anmelden zu müssen? Es wird spannend zu sehen, ob es das Unternehmen es schafft bis zur eventuellen Anordnung der kompletten Rückzahlung dieses Finanzierungsmodelles dritte Kapitalmittelzuflüsse durch reguläre ordentliche Investoren zu erreichen oder ob am Ende die Insolvenz folgt.

Nachdem mir eine Werbung zum Investieren in das Unternehmen “Livingpackets” angezeigt wurde, war ich neugierig ob es sich hierbei um einen Betrug, Abzocke, ein Schneeballsystem handelte. Ich befasse mich in diesem Artikel losgelöst von einer Bewertung des eigentlichen Geschäftsmodelles von LivingPackets ausschließlich mit dem Finanzierungsmodelle, das das Unternehmen als “Profit Sharing Sponsoring Campaign” bezeichnet. Für die Ungeduldigen zusammen gefasst: Finger weg, wenn du nicht sehr genau verstehst was du tust. Da es sich beim Unternehmen um eine Schweizer Gesellschaft handelt gibt es hier eine französische Übersetzung des Artikels um auch die frankophone Gemeinschaft aufzuklären.

Persönlicher Eindruck des Werbevideos

Das oben zu sehende (nicht öffentlich gelisteten, deshalb hier mit Liebe öffentlich zugänglich gemacht) Werbevideo beginnt damit, dass ein gequält lächelnder junger Herr davon redet wie geil es wäre vor 20 Jahren in eines der heutigen großen Internetkonzerne investieren zu können. Er impliziert dann, dass LivingPackets solch ein geiles Unternehmen ist in einer Phase wie eben diese Konzerne vor 20 Jahren waren und dass man investieren könnte. Man bekäme seine Investition 5 mal zurück. Im Video wird die Frage warum, dass Unternehmen nicht einfach eine Finanzierung über normale Finanzinvestoren anstrebt, wird die pathetisch schmalzige Antwort gegeben, dass man nicht mit Leuten die nur ihre Profite im Interesse hätten arbeiten möchte und man doch so viel lieber mit dem lieben Herrn Zuschauer [Anm. der ja GAR kein Interesse an Profit hat] zusammen arbeiten möchte. Ich werde im nächsten Abschnitt zuerst ein paar Grundlagen zur Unternehmensfinanzierung erläutern um dann in die Analyse der Investition in Livingpackets einzusteigen. Wenn du die Grundlagen schon kennst würde ich dir empfehlen direkt zur Analyse zu springen.

 

 

Grundlagenwissen zur Unternehmensfinanzierung

Wenn ein als Kapitalgesellschaft geführtes Unternehmen mehr Geld braucht als es gerade durch sein Geschäft einnimmt dann hat es hierfür drei Möglichkeiten: Die Aufnahme von Eigenkapital, Fremdkapital oder der Erhalt einer Schenkung. Bei der Gründung einer Unternehmensgesellschaft nimmt das Unternehmen am Anfang kein Geld ein, weil das Geschäft, in der Regel noch nicht existiert. Schenkungen sind eher selten und finden vor Allem in der Form von staatlichen Zuschüssen (englisch: government grant) statt. Allerdings kann der Staat auch davon unabhängig helfen in dem er Eigen- oder Fremdkapitalgeber wird. Wir gucken uns im folgenden kurz allgemein die Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung an.

Eigenkapital

Bei der Eigenkapitalfinanzierung gibt das Gesellschaft Anteilsscheine heraus. Im Falle dass das Unternehmen als Aktiengesellschaft firmiert, nennt man diese Anteilsscheine dann Aktien. Jeder Anteilsschein verbrieft einen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens, also an dem Kapital das dem Unternehmen selbst gehört. Diese Anteilsscheine sind in der Regel eine unbegrenzte Laufzeit. Das heißt das Unternehmen hat keinerlei Verpflichtung sie gegen Rückgabe der Einzahlung zurück zu nehmen. Man kann die Scheine aber weiterverkaufen. Wenn ein Unternehmen Gewinne schreibt, so möchte man als Eigenkapitalgeber etwas davon abhaben und bekommt eine Dividende, eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Wenn das Unternehmen keine Gewinne schreibt, dann wird auch der Eigenkapitalgeber auf seine Dividende verzichten, da es in seinem Interesse ist, dass das Unternehmen in der nächsten Periode noch liquide ist. (*Anekdote 1 dazu unten) Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, bringen die Gründer in der Regel ihr privates Vermögen als Eigenkapital in die Gesellschaft ein und erhalten dafür den Besitz an der Gesellschaft. Wenn später mehr Kapital benötigt wird, als die Gründer sich leisten können in das Unternehmen zu stecken, können sie weitere Kapitalgeber an Bord holen. Diese Eigenkapitalgeber werden zu Mitbesitzer der Gesellschaft und können je nach Gesellschaftsform unterschiedlich starken Einfluss auf die Geschäftsführer (die Gründer) ausüben. Da man in der Regel viel mehr Kapital aufnehmen muss als die Gründer zur Verfügung stellen können, würde bei der Ausschließlichen Finanzierung auf diese Art bald die anderen Kapitalgeber eine Stimmmehrheit über die Gründer erlangen und könnten diese absetzen. Das wollen Gründer in der Regel vermeiden und wählen deshalb nicht ausschließlich eine Eigenkapitalfinanzierung. Es gibt auch Möglichkeiten bei einer mehrheitlichen Eigenkapitalfinanzierung durch Dritte die Unternehmensführung in Kontrolle zu halten, wie stimmrechtslose Vorzugsanteilsscheine oder Kommanditgesellschaften, auf die ich hier nicht eingehen werde, da sie sich in der Regel erst bei größeren Unternehmen genutzt werden.

Zusammengefasst: Eigenkapital gibt mir als Gründer den Vorteil, dass ich dem Eigenkapitalgeber nur eine Auszahlung leisten muss, wenn ich einen Gewinn erwirtschafte und dass die Laufzeit unbegrenzt ist. Als Nachteile verliere ich als Gründer einen Teil der Kontrolle über mein Unternehmen. Als Eigenkapitalgeber habe ich des Weiteren das Risiko im Fall einer Insolvenz des Unternehmens als letzter (also nach den Fremdkapitalgebern) aus der Insolvenzsumme bedient zu werden, was in der Regel einen Totalausfall des eingesetzten Kapitals bedeutet.

Fremdkapital

Wenn ein Unternehmer keinerlei Kontrolle abgeben will, dann kann er sich um einen Kredit bemühen. Nun ist es so, dass Fremdkapitalgeber wissen, dass sehr viele kleine Unternehmen die noch keine Gewinne schreiben dies wahrscheinlich auch nie tun werden und pleite gehen können, entsprechend hoch werden sie ihre Risikoprämie, also den jährlich zu zahlenden Zinssatz veranschlagen. Fremdkapital hat eine feste Laufzeit, das heißt ein Kapitalnehmer bekommt zum Zeitpunkt 0 einen festen Betrag vom Kapitalgeber. Dafür zahlt der Kapitalnehmer in der Regel jedes Jahr einen Anteil  (momentan bei sehr riskanten Unternehmen 5 – 15 %) und muss am Ende der Laufzeit den eingezahlten Betrag noch komplett zurück zahlen. Längere Laufzeiten, kann sich der Kapitlanehmer durch die Zahlung eines höheren Zinssatzes erkaufen. Der Vorteil des Fremdkapitals, dass der Fremdkapitalgeber keinen Einfluss nehmen kann ist allerdings praktisch limitiert, da gerade bei sehr kleinen Unternehmen auch der Fremdkapitalgeber sich gewisse Mitspracherechte einräumen lassen wird aufgrund seines hohen Risikos. Für den Gründer steht der Hauptnachteil, dass er jährliche Zinszahlungen zu leisten hat, egal ob das Unternehmen Geld verdient oder nicht, im Zweifel also Kredite aufnehmen muss um vorherige Zinsen zu bezahlen (Schneeballsystem) und dass die Kredite in ihrer Laufzeit terminiert sind und er am Laufzeit Ende in einem Schlag einen Riesenberg Kapital beschaffen muss, entweder durch in der Zwischenzeit angesparten Gewinne oder durch die Aufnahme neuer Kredite.

Analyse der Investition in LivingPackets

Aus Sicht des Gründers kombiniert das Finanzierungsmodell für die Unternehmensgründer die besten Eigenschaften von Fremd- und Eigenkapital (und damit die schlechtesten Eigenschaften für den Investor!)

  1. Es handelt sich um eine Beteiligung über Fremdkapital, die Gründer verlieren also keinerlei Einfluss auf die Unternehmensführung
  2. Obwohl das Unternehmen auf sehr wackeligen Füßen steht geben die Fremdkapitalgeber ohne sich gewisse Mitspracherechte zu sichern, Fremdkapital – ja selbst ohne einen vollständigen Geschäftsbericht von dem Unternehmen gesehen zu haben (es existiert lediglich ein Finanzbericht)!
  3. Die Laufzeit des Darlehens ins unbegrenzt. Es gibt keinen festen Zeitpunkt zu dem die LivingPackets Gesellschaft das eingezahlte Kapital zurück zahlen muss.. Kapitalgeber erhalten Kapital nur in Form einer Prämie zu gewissen Konditionen zurück (auch wenn diese Prämie auch die Einzahlung übertreffen mag).
  4. Die Couponzahlung ist variabel. Trotz, dass es sich um Fremdkapital handelt, muss das Unternehmen nur einen Coupon bezahlen wenn es Gewinne schreibt. Dabei werden 50% der Gewinne als Couponzahlung ausgeschüttet.
  5. Als Geldgeber für die hier besprochene “Profit Sharing Sponsoring Campaign” wird man aus dem Kapitalmittelzufluss erst NACH den Zinszahlungen an die konventionellen Fremdkapitalgeber bedient (aktuell 450 000 CHF Quelle siehe nächste Liste Punkt 4).

Nun sollte man folgende

Tatsachen über Gesellschaften

vor Augen führen

  1. Unternehmen in der Gründung brauchen in der Regel ab der erstmaligen Kapitalaufnahme durch Dritte oft mindestens 10 Jahre bis keine Verluste schreiben (oder nur Kleckerberträge gewinnen). So ist Amazon z.B. seit 1997 an der Börse, aber schreibt erst 20 Jahre später seit 2018 ernst zu nehmende Gewinne. Und das ist vollkommen normal und gut so, denn am Anfang bringt einem Unternehmen ein Gewinn gar nichts, sondern Wachstum. Es ist im Falle eines Unternehmes wie LivingPackets unternehmerisch viel sinnvoller, den Markt zu erobern, sich möglichst stark auszubreiten, ein Quasimonopol zu erreichen, anstatt schnell seine Margen zu erhöhen, Gewinne zu schreiben und der Konkurrenz das Feld zu überlassen.
  2. Unternehmen können ihre Gewinne klein- und großrechnen. Gewinne / Ergebnisse gelten als eine Buchhaltungszahl die sehr leicht zu manipulieren sind. Man kann seine Gewinne z.B. als Gewinnrückstellung in die nächste Periode verschieben oder ähnliches. Ein für den Investor gerechter Ansatz wäre zum Beispiel ihn am freien Kapitalfluss = Kapitalfluss aus unternehmerischer Tätigkeit – Kapitalfluss aus Investitionstätigkeit zu beteiligen. Hierbei würde der Investor dann auch vor den Zinszahlungen an andere Fremdkapitalgeber am Kapitalzufluss beteiligt werden.
  3. Wenn man die hundertprozentige Kontrolle über eine Kapitalgesellschaft hat, könnte man dieses Unternehmen sein Geschäft an ein andere auch im eigenen Besitz befindliche Gesellschaft verkaufen (und dabei darauf achten keine Gewinne zu machen) und damit die Gesellschaft entkernen um sie danach aufzulösen und nie wieder Gewinne schreiben zu lassen. Oder man könnte eine zweite Gesellschaft im eigenen Besitz gründen die gewisse Rechte am Produkt besitzt für die die Gesellschaft LivingPackets Lizenzgebühren zahlen muss (die LEIDER genau so hoch sind, dass LivingPackets nie Gewinne schreibe kann). (Anekdote 2 weiter unten, so etwas macht z.B. Nike zum Steuersparen)
  4. Die versprochene 50 % Ausschüttung des Gewinnes ist nicht unbedingt gerecht! LivingPackets ist als Aktiengesellschaft in der Metropole Lausanne in der Schweiz registriert. Die Firma hatte nach eigenen UNGEPRÜFTEN Angaben (bei einem normalen Unternehmen prüft ein Wirtschaftsprüfer die Daten, hier hat niemand geprüft) (nachträgliche Bearbeitung vom 12.09.: mittlerweile kann man ihrer Seite einen geprüften Bericht für das Geschäftsjahr 2018 abrufen) ein Eigenkapital von 993 120 CHF. Sie haben im Jahr 2017 6880 Euro Verlust gemacht. Wenn wir was davon ausgehen, dass die Firma im Jahr 2018 und 2019 und das vergange erste Halbjahr von 2020 jeweils den selben Verlust gemacht hat dannn hat dann hält sie aktuell ein Eigenkapital von 976 000 CHF = 906 000 Euro. Die Firma gibt an am 16.08.2020 bereits 7,11 Millionen aus dem hier besprochenen Finanzierungsmodell eingenommen zu haben. Die Bilanzsumme betrug im Jahr 2017 1 458 379 CHF. Das bedeutet, dass 82,9 % der Bilanzsumme des Unternehmens von Fremdkapitalgebern dieses Finanzierungsmodelles stammen, diese aber nur 50% des Gewinnes erhalten, oder andersherum, dass die Gründer für ihre Beteiligung von 11,4%  die restlichen  an der Bilanzsumme 50% des Gewinnes erhalten. Die verbleibende 5,7 % werden von regulären Fremdkapitalgebern gehalten, die lustiger Weise auch Aktionäre, das heißt die Gründer sind. Diese werden nach in obiger Liste angeführten Punkt 4 mit ihren Zinsen zuerst bedient, bevor ein Geldgeber der hier besprochenen Kampagne bediert würde. Quelle: Financial Prospectus LivingPackets und Sicherungskopie der Quelle.
  5. Unternehmensgesellschaften können ihre Vorstände beliebig hoch vergüten und damit im Falle dass die Gesellschaft im Besitz einer kleinen verschworenen Interessensgruppe die gleichzeitig der Vorstand ist (Regelfall bei Neugründungen) ein so hohes Vorstandsgehalt bezahlen, dass kein Gewinn übrig bleibt.
  6. Da die Gründer die Gesellschaft zu 100% besitzen, könnten die Gründer beschließen dass sie als Privatperson der Gesellschaft einen  für die Gesllschaft ungünstigen Kredit geben der so horrend saftige Zinszahlungen der Gesellschaft an die Gründer mit sich bringt, dass nie Gewinne übrig bleiben (selbst wenn die Firma steil geht) und damit den Investoren der Kampagne auch nie etwas bezahlt werden muss.

Fallbeispiele wenn das Unternehmen nicht pleite geht und moralisch unbedenklich handelt

Gucken wir uns nun ein mal ein konkretes Beispiel an:

  1. Nehmen wir an, dass Unternehmen schafft es bereits nach 10 Jahren Gewinne einzufahren und will sich nicht auf moralisch bedenkliche Art und Weise vor der Couponzahlung drücken. Wenn das Unternehmen dann noch einmal 10 Jahre bis sie die 500 % zurück bezahlt haben braucht, dann ergibt sich für den Investor vereinfacht und unterschätzend folgende jährlicher Wachstumsmultiplikator :  5^{\frac{1}{20}} = 1,0837 als eine jährliche Rendite von 8,37 %. Die exakte Rendite, sofern die Rückzahlung gleichmäßig über Jahr 11 bis 20 verteilt wird beträgt 11,38%. Klingt immer noch nach einer guten Rendite, aber so etwas kann man auch am Kapitalmarkt mit der Investition in normale Hochrisikoanleihen erreichen.
  2. Nehmen wir aber an, das Unternehmen braucht 15 Jahre um erstmals Gewinne zu erwirtschaften (und damit immer noch schneller als Amazon) und die Gewinne sind auch nicht so großartig und es dauert 15  Jahre um das Fremdkapital zurück zu bezahlen. Dann erhalten wir nach Rechnung analog zu oben gerade mal eine unterschätzte Rendite von 5,5 % bzw. 7,5% und liegt damit unter einem Investment in ein ETF auf den deutschen Leitindex DAX, das ausschließlich große risikoarme Unternehmen enthält und nahezu kein Totalausfallrisiko hat. Der DAX hat in den letzten 30 Jahren jährlich durchschnittlich eine Rendite von 8 % erzielt und wird es wahrscheinlich auch die nächsten 30 Jahr tun. Quelle: Renditedreieck DAX von Hartmut Waltz.
  3. Nehmen wir die Behauptung des Unternehmens, innerhalb von 8 Jahren das gesamte Kapital zurück zu zahlen, so ergibt sich eine Rendite von 22,3 % bzw. 29,2%

Fallbeispiel der Insolvenz der Gesellschaft

Nach meinem Laienverständnis tritt im Falle der Pleite der Gesellschaft nun folgendes ein: Der Investor hat mit der Gesellschaft keinerlei vertragliche Regelung über die Rückzahlung seiner ursprünglichen Investition getroffen, sondern im schlechtesten Fall wird es so interpretiert, dass er lediglich für sein Geld eine gedeckelte Gewinnbeteiligung gekauft hat. Das würde dann bedeuten dass er in jedem Falle im Insolvenzverfahren nach den konventionellen Fremdkapitalgebern und eventuell sogar nach den Eigenkapitalgebern berücksichtigt würde, ihm also ein Totalausfall droht, selbst wenn der Insolvenzverwalter noch etwas verwertbares im Unternehmen findet.

Fallbeispiel moralisch bedenkliches Verhalten

Wenn das Unternehmen keine Lust hat dem Investor irgendetwas zurück zu zahlen, dann muss es das auch nicht. Ein Unternehmen, dass eine Investitionsmöglichkeit anbietet ohne genau über die Implikationen aufzuklären wie ich es hier versucht habe, macht auf mich keinen vertrauenerweckenden Eindruck. Es ist gewagt darauf vertrauen, dass sie weder Tatsache über Gesellschaften 2, 3, 4, 5 noch 6 ausnutzen werden.

Fazit

Aus Sicht des Unternehmensgesellschaft ist diese Art der Finanzierung genial. Wer immer auf diese Idee gekommen ist hat dem Unternehmen einen großen Gefallen getan. Das Unternehmen müsste am regulären Anleihemarkt vermutlich hohe Zinsen bezahlen und hat hier einen Weg gefunden, im besten Falle wenn das Unternehmen sich gut entwickeln sollte und ethisch korrekt handelt einen moderaten Zinssatz zu zahlen, wenn es schlecht läuft ein zinsloses Darlehen erhalten zu haben.

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Aus Sicht des Investors haben wir hier jedoch ein hochkomplexes Finanzinstrument mit hohem Ausfallrisiko, ohne adäquate Risikoprämie von dem ich persönlich die Finger lassen werde und wo ich mir wünschen würde, dass die Europäische Finanzaufsicht in Form von EU und nationalen Behörden hier aktiv wird und zumindestens in EU-Ländern dem Unternehmen Auflagen für die Bewerbung eines solch hochkomplexen Finanzproduktes macht.

Möglichkeit eines Widerrufes?

Falls du schon Geld investiert hast und es dir nun anders überlegt hast, dann solltest du einen Widerruf in Erwägung ziehen. In Deutschland gilt nach Bürgerlichem Gestzbuch §356, dass man per Fernabsatz eingegangene Verträge 2 Wochen lang widerrufen kann und der Käufer man, falls der Vertragspartner es versäumt den Käufer über dieses Recht per Widerrufsbelehrung aufzuklären, dieses Recht entsprechend länger gilt, also die Zeit erst ab der Aufklärung losläuft. In der Schweiz gibt es kein automatisches Widerrufsrecht. LivingPackets klärt in seiner Vereinbarung über keinen Widerspruch auf und schreibt stattdessen, dass in Streitigkeiten ausschließlich das Gericht in Lausanne zuständig wäre. Quelle: “Sharing Undertaking” und Sicherungskopie der Quelle. Nach EuGH-Urteil ist eine solche Klausel unzulässig. LivingPackets bewirbt seine Kampagne ganz offensichtlich auch in Deutschland, hat in Berlin eine Niederlassung. Die Schweiz, ist zwar kein EU-Mitglied aber übernimmt im Rahmen vieler komplizierter Abkommen einen großen Teil der EU-Rechtsprechung. Dementsprechend fasse ich als Laie diesen Passus für ungültig auf. Es könnte also sein, dass LivingPackets aufgrund seiner Ausrichtung der Werbung Richtung Deutschland und seiner deutschen Niederlassung zum Widerruf nach deutschem und damit europäischen Recht verpflichtet ist. Hier müsste man sich aber von einem Anwalt beraten lassen.

Anekdote

Anekdote 1: Es gibt hier asoziale Unternehmensbesitzer wie die Bundesrepublik Deutschland als 100 %-iger Anteilseigner der Deutschen Bahn. Als die Deutsche Bahn im Jahr 2015 von 611 Millionen Euro vor Dividendenzahlung schrieb beschloss die Bundesregierung sich trotzdem weiterhin eine Dividende von 700 Millionen Euro ausschütten zu lassen und damit den Verlust der Bahn auf 1,3 Milliarden Euro zu steigern. Diesen Verlust musste die Bahn dann in dieser und der nächsten Periode zu einem großen Anteil als Fremdkapital zu einer hohen Verzinsung von 4 % einholen. Warum handelte die Bundesregierung so? Wegen der  Befolgung Dogmas der schwarzen Null, sich nicht verschulde zu wollen, konnte man kurzfristig auf die eingeplante Dividende der Bahn nicht verzichten, obwohl es viel sinnvoller gewesen wäre wenn der Bund auf seine Dividende verzichtet hätte und die fehlende Dividende als Fremdkapital zu einer nahezu Nullfinanzierung aufgenommen hätte. Quelle: Geschäftsbericht der Deutschen Bahn 2015, Seite 186 und 188.

Anekdote 2: Nike und andere Unternehmen die man als “moralisch verwerflichen Abschaum” bezeichnen könnte verschieben ihre Gewinne in ein Unternehmen, das große Lizenzgebühren an ein Unternehmen bezahlt, welches sich in einem Land befindet in dem man auf Lizenzgebühren kaum Steuern zahlt. Quelle: Süddeutsche.

Weitere Hinweise

Ich habe keinerlei formale Ausbildung in Sachen Finanzberatung noch Finanzrecht noch Recht im Allgemeinen genossen und teile hier meine Einschätzung als privater Investor. Ich bin in allem was ich anspreche Laie. Dieser Artikel stellt keine Finanzberatung dar und Sie sollten im Falle eines Zweifels auf eine akkreditierte Finanzberatung zurückgreifen. Der Autor hält zum Zeitpunkt der Verfassung des Artikels keine Beteiligungen an Eigen- oder Fremdkapital des in diesem Artikel betrachteten Unternehmens und steht in keinerlei Geschäftsbeziehung zum Unternehmen.

Bildquelle: brennender Geldschein